Das ist der Förderkreisorden 2011 / 12
Wer kann Prinz, Bauer oder Jungfrau werden?
Jedes Kind, das die 4.Klasse der Grundschule besucht. Im Wechsel sind das die Grundschulen von Bensberg (kath. und evang.), Montessori und Moitzfeld.
Wer wählt aus?
Die Prinzenführerin in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule.
Welche Kosten kommen auf die Eltern zu?
Keine !!
Wer trägt die Kosten?
Der Förderkreis, der eine Arbeitsgemeinschaft von Festkomitee und KG Grosse Bensberger rot-weiss von 1968 ist.
Woher kommt das Geld?
Von den Vereinen der Stadt Bergisch-Gladbach-Bensberg, sowie vom Förderkreis, der seit seiner Gründung Gönner wirbt, die sich bereit erklären, durch eine jährliche Spende von mindestens 20,00 € das Kinderdreigestirn zu unterstützen.
Geschichte!
Im Jahr 1971 hat die KG Grosse Bensberger rot-weiss (Träger des Kinderdreigestirns) für den Bensberger Karneval zunächst ein Kinderprinzenpaar und ab der Session 1982/83 das Kinderdreigestirn ins Leben gerufen. Alle anfallenden Kosten trug diese Gesellschaft allein.
Im Jahre 1987 wurde der Förderkreis Kinderdreigestirn gegründet. Jeder konnte und kann förderndes Mitglied werden. Die eingehenden Beträge werden ausschließlich für die Belange des Kinderdreigestirns verwendet und unterliegen der Kassenprüfung des Festkomitee Bensberger Karneval.
Dem Förderkreis haben es die Bensberger Karnevalisten zu verdanken, dass das immer sehr enge Budget heute freundlicher aussieht und dem Kinderdreigestirn schon seit einigen Jahren ein eigener Wagen zur Verfügung steht. Der Förderkreis bescherte dem Dreigestirn eine eigene Standarte; in jeder Session gibt es für die Förderer den Förderkreisorden. Selbstverständlich können auch Sie den Förderkreisorden erwerben.
Geschäftsstelle:
Birgit Cohnen
Graf-Adolf-Str. 18 b51429 Bergisch Gladbach
Tel.: 0173 410 80 10
birgit@kinderdreigestirn-gl.de
Beitrittserklärung:
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Förderkreis Kinderdreigestirn der Stadt Bergisch Gladbach. Ich bin bereit, einen Jahresbeitrag von
€ ____________________ ( mindestens = 20,00 € ) zu zahlen.
Bis auf Widerruf bin ich damit einverstanden,dass der o.g. Betrag zum 01.09. eines jeden Jahres von meinem nachstehend genannten Konto eingezogen wird. Eine Kündigung muß bis zum 30.06. erfolgen.
Bank : __________________________________
BLZ: __________________________________
Konto-Nr: __________________________________
Name: __________________________________
Vorname: __________________________________
PLZ / Ort: __________________________________
Straße: __________________________________
Datum: __________________________________
Unterschrift: _________________________________
Bitte ausdrucken und zusenden .......................
Birgit Cohnen; Graf-Adolf-Str. 18 b; 51429 Bergisch Gladbach
